Satzung des Rhönklub - Zweigverein
Vacha e.V.
Neufassung, beschlossen am 18. März
2005
§1 - Name und Sitz:
[1] Der "Rhönklub - Zweigverein Vacha e.V.", hat seinen Sitz
in Vacha und vertritt in seinen Zielen die Mitglieder dieses Vereines. Er verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Der Verein wurde mit
Urkunde des Amtsgerichtes Bad Salzungen vom 07. Mai 1990 in das Vereinsregister
eingetragen und unter der Registernummer 7 registriert. Seit seiner Eintragung
lautet der Name des Vereines:
"Rhönklub - Zweigverein Vacha e. V."
§ 2 – Vereinszweck:
[1] ... ist der
Landschafts- und Naturschutz im Bereich der Rhön, und die Pflege und Förderung
des rhöntypischen Brauchtums, um dessen Erhaltung sich der Verein ein-setzt.
[2] ... ist
weiterhin die Vermittlung des Landschafts- und Naturschutzgedankens zur
weiteren Vertiefung der Liebe zur Heimat und Pflege des rhöntypischen
Brauchtums.
[3]
Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des
Tourismus in der Rhönregion mit dem Ziel des Kennenlernens, des Schutzes und
der Erhaltung der einmaligen Rhönlandschaft mit ihren natürlichen, kulturellen
und historischen Besonderheiten. Er unterstützt dabei eine mit den Belangen des
Land-schafts- und Naturschutz zu vereinbarende touristische Erschließung der
Rhönland-schaft.
[4]
Insbesondere markiert, unterhält und baut der Rhönklub das Wanderwegenetz einschließlich
Rast- und Ruheplätzen aus und organisiert für seine Mitglieder und an-dere
Interessenten Wanderungen im gesamten Gebiet der Rhön und angrenzenden Gebieten.
§ 3 – Grundsätze:
[1]
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Er
ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden.
Seine
Tätigkeit erfolgt ausschließlich uneigennützig und ehrenamtlich.
[2]
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Der Verein ist
den Mitgliedern über die Verwendung der Geldmittel rechenschaftspflichtig.
[3]
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 – Mitglieder:
[1] Die Mitgliedschaft
im Rhönklub ist offen für alle Personen, die sich dem Natur- und Heimatgedanken
verbunden fühlen und die Satzung des Vereins anerkennen.
[2] Personen, die
sich um den Zweigverein oder um die in den Zielen des Zweigver-eins dargelegten
Aufgaben zum Schutz oder der Erschließung der Rhön besonders verdient gemacht haben,
können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
[3] Die
Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, sowie einen einmaligen Beitrag beim
Eintritt entsprechend der Beitragsordnung.
[4] Der Jahresbeitrag
ist bis zum 31. März jedes Jahres auf ein Geschäftskonto des Vereins zu zahlen.
[5] Die
Beitragsordnung wird in der Jahreshauptversammlung bestätigt. Pro Mitglied ist
jährlich ein Betrag an den Hauptvorstand in Fulda zu entrichten. Ehrenmitglieder
zahlen keinen Beitrag.
[6] Die
Mitglieder über 18 Jahre besitzen Stimmrecht.
[7] Die
Mitgliedschaft endet:
Ausgetretene
und ausgeschlossene Mitglieder verlieren automatisch jedes Anrecht an dem
Verein, seinem Eigentum und seinen Einrichtungen. Anspruch auf Rück-zahlung
bereits entrichteter Beiträge besteht nicht.
§ 5 – Vereinsorgane:
[1] Vereinsorgane sind:
§ 6 – Vorstand:
[1] Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
und dem erweiterten
Vorstand mit
[2]
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und verwaltet das Vereinsvermögen
nach einem jährlich in der Vereinsversammlung zu bestätigenden Haushaltsplan.
[3]
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vor-standes, darunter der Vorsitzenden oder dessen
Stellvertreter, vertreten.
[4]
Der Vorstand wird jeweils für drei Jahre durch die Vereinsversammlungen mit ein-facher
Stimmenmehrheit gewählt.
[5]
Bei Bedarf kann von den Jugendlichen des Vereins ein Jugendwart gewählt werden,
der durch die Vereinsversammlung bestätigt werden muss und dann dem Vorstand
angehört.
[6] Der Vorsitzende ruft
nach Bedarf Vorstandssitzungen ein.
§ 7 –
Vereinsversammlungen:
[1] Einmal
jährlich findet eine Jahreshauptversammlung statt, zu der alle Mitglieder unter
Bekanntgabe der Tagesordnung rechtzeitig eingeladen werden.
[2] Anträge an
die Jahreshauptversammlung sind dem Vorstand in angemessener Frist schriftlich
mitzuteilen.
[3] Fester Bestandteil jeder
Jahreshauptversammlung sind
[4]
Satzungsänderungen sind möglich, wenn 3/4 der anwesenden Mitglieder für die
vorgeschlagene Änderung stimmen.
[5]
Auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/4 der Mitglieder kann eine
außerordent-liche Vereinsversammlung einberufen werden.
Eine
außerordentliche Vereinsversammlung kann auch dann einberufen werden, wenn es
das Interesse des Vereins erfordert.
[6] Die Jugendgruppe kann im Rahmen der Satzung selbstständig Veranstaltungen
organisieren.
[7] Zu jeder Versammlung ist durch einen Schriftführer ein Protokoll zu führen.
Die Vereinsversammlung ist bei Anwesenweit von 25% der Mitglieder beschlussfähig.
§ 8 – Auflösung:
[1] Die Auflösung
des Zweigvereins kann nur auf einer eigens dazu einberufenen Vereinsversammlung
beschlossen werden, wenn 3/4 der anwesenden Mitglieder dafür stimmen.
[2] In diesem
Falle fällt das ungeteilte Vermögen an die Stadt Vacha, die es un-mittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Beschlüsse über künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung
des Finanzamtes ausgeführt werden.
[3] Jede
Auszahlung an Vereinsmitglieder oder andere Personen bzw. Körperschaf-ten
ist unzulässig.
§ 9 – Inkrafttreten:
[1] Diese Satzung
tritt auf Beschluss der Teilnehmer der Jahreshauptversammlung des Zweigvereins
Vacha des Rhönklubs am 18. März 2005 und nach ihrer Eintra-gung ins
Vereinsregister in Kraft.
[2]
Mit Inkrafttreten dieser Neufassung treten alle bisher gültigen Fassungen und
deren Änderungen außer Kraft.
Vacha,
den 18. März 2005
-
1. Vorsitzender - - 2.
Vorsitzender -