Satzung des Rhönklub - Zweigverein Vacha e.V.

 

Neufassung, beschlossen am 18. März 2005

 

§1 - Name und Sitz:

[1] Der "Rhönklub - Zweigverein Vacha e.V.", hat seinen Sitz in Vacha und vertritt in seinen Zielen die Mitglieder dieses Vereines. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Der Verein wurde mit Urkunde des Amtsgerichtes Bad Salzungen vom 07. Mai 1990 in das Vereinsregister eingetragen und unter der Registernummer 7 registriert. Seit seiner Eintragung lautet der Name des Vereines:

"Rhönklub - Zweigverein Vacha e. V."

§ 2 – Vereinszweck:

[1] ... ist der Landschafts- und Naturschutz im Bereich der Rhön, und die Pflege und Förderung des rhöntypischen Brauchtums, um dessen Erhaltung sich der Verein ein-setzt.

[2] ... ist weiterhin die Vermittlung des Landschafts- und Naturschutzgedankens zur weiteren Vertiefung der Liebe zur Heimat und Pflege des rhöntypischen Brauchtums.

[3] Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Tourismus in der Rhönregion mit dem Ziel des Kennenlernens, des Schutzes und der Erhaltung der einmaligen Rhönlandschaft mit ihren natürlichen, kulturellen und historischen Besonderheiten. Er unterstützt dabei eine mit den Belangen des Land-schafts- und Naturschutz zu vereinbarende touristische Erschließung der Rhönland-schaft.

 

[4] Insbesondere markiert, unterhält und baut der Rhönklub das Wanderwegenetz einschließlich Rast- und Ruheplätzen aus und organisiert für seine Mitglieder und an-dere Interessenten Wanderungen im gesamten Gebiet der Rhön und angrenzenden Gebieten.

§ 3 – Grundsätze:

[1] Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Er ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden.

Seine Tätigkeit erfolgt ausschließlich uneigennützig und ehrenamtlich.

 

[2] Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Der Verein ist den Mitgliedern über die Verwendung der Geldmittel rechenschaftspflichtig.

 

[3] Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 – Mitglieder:

[1] Die Mitgliedschaft im Rhönklub ist offen für alle Personen, die sich dem Natur- und Heimatgedanken verbunden fühlen und die Satzung des Vereins anerkennen.

[2] Personen, die sich um den Zweigverein oder um die in den Zielen des Zweigver-eins dargelegten Aufgaben zum Schutz oder der Erschließung der Rhön besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

[3] Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, sowie einen einmaligen Beitrag beim Eintritt entsprechend der Beitragsordnung.

[4] Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. März jedes Jahres auf ein Geschäftskonto des Vereins zu zahlen.

[5] Die Beitragsordnung wird in der Jahreshauptversammlung bestätigt. Pro Mitglied ist jährlich ein Betrag an den Hauptvorstand in Fulda zu entrichten. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.

[6] Die Mitglieder über 18 Jahre besitzen Stimmrecht.

[7] Die Mitgliedschaft endet:

Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren automatisch jedes Anrecht an dem Verein, seinem Eigentum und seinen Einrichtungen. Anspruch auf Rück-zahlung bereits entrichteter Beiträge besteht nicht.

§ 5 – Vereinsorgane:

[1] Vereinsorgane sind:

  1. der Vorstand
  2. die Vereinsversammlung

§ 6 – Vorstand:

[1] Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

und dem erweiterten Vorstand mit

[2] Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und verwaltet das Vereinsvermögen nach einem jährlich in der Vereinsversammlung zu bestätigenden Haushaltsplan.

 

[3] Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vor-standes, darunter der Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter, vertreten.

 

[4] Der Vorstand wird jeweils für drei Jahre durch die Vereinsversammlungen mit ein-facher Stimmenmehrheit gewählt.

 

[5] Bei Bedarf kann von den Jugendlichen des Vereins ein Jugendwart gewählt werden, der durch die Vereinsversammlung bestätigt werden muss und dann dem Vorstand angehört.

 

[6] Der Vorsitzende ruft nach Bedarf Vorstandssitzungen ein.

§ 7 – Vereinsversammlungen:

[1] Einmal jährlich findet eine Jahreshauptversammlung statt, zu der alle Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung rechtzeitig eingeladen werden.

[2] Anträge an die Jahreshauptversammlung sind dem Vorstand in angemessener Frist schriftlich mitzuteilen.

[3] Fester Bestandteil jeder Jahreshauptversammlung sind

  1. der Jahresbericht durch den Vorsitzenden und die Fachwarte
  2. der Kassenbericht durch den Kassenwart
  3. der Entwurf der Jahresaufgaben
  4. die Beitragsordnung und der Haushaltsplan
  5. sowie alle drei Jahre die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes.

[4] Satzungsänderungen sind möglich, wenn 3/4 der anwesenden Mitglieder für die vorgeschlagene Änderung stimmen.

 

[5] Auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/4 der Mitglieder kann eine außerordent-liche Vereinsversammlung einberufen werden.

Eine außerordentliche Vereinsversammlung kann auch dann einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.


[6] Die Jugendgruppe kann im Rahmen der Satzung selbstständig Veranstaltungen organisieren.


[7] Zu jeder Versammlung ist durch einen Schriftführer ein Protokoll zu führen. Die Vereinsversammlung ist bei Anwesenweit von 25% der Mitglieder beschlussfähig.

§ 8 – Auflösung:

[1] Die Auflösung des Zweigvereins kann nur auf einer eigens dazu einberufenen Vereinsversammlung beschlossen werden, wenn 3/4 der anwesenden Mitglieder dafür stimmen.

[2] In diesem Falle fällt das ungeteilte Vermögen an die Stadt Vacha, die es un-mittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

[3] Jede Auszahlung an Vereinsmitglieder oder andere Personen bzw. Körperschaf-ten ist unzulässig.

§ 9 – Inkrafttreten:

[1] Diese Satzung tritt auf Beschluss der Teilnehmer der Jahreshauptversammlung des Zweigvereins Vacha des Rhönklubs am 18. März 2005 und nach ihrer Eintra-gung ins Vereinsregister in Kraft.

[2] Mit Inkrafttreten dieser Neufassung treten alle bisher gültigen Fassungen und deren Änderungen außer Kraft.

 

Vacha, den 18. März 2005

 

 

 

            - 1. Vorsitzender -                                                               - 2. Vorsitzender -